Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht ist das Recht der Kaufleute. Es ist auch das Recht vieler kleiner und mittlerer Unternehmen, insbesondere regelt es die Kommanditgesellschaft (KG / GmbH & Co. KG) und andere Gesellschaftsformen.

Das deutsche Handelsrecht ist aus dem Stadtrecht der Hansestädte  erwachsen und heute in erster Linie im deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) von 1897 verankert. Wichtige Dinge aus dem praktischen Alltag jedes Unternehmens, wie Firmierung, Prokura und Handlungsvollmachten, sind dort geregelt. Auch das Verbot des unlauteren Wettbewerbs oder das Kartellverbot gehöhren zum Handelsrecht, sind aber in speziellen Gesetzen geregelt.

Compliance mit derartigen Vorschriften gehört heutzutage zum guten Ton in vielen Unternehmen. Dennoch steckt der Teufel häufig im Detail. Lassen Sie sich beraten, damit Compliance nicht eine leere Worthülse bleibt.